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Klimaschutzgesetz

Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, dass jeder Akteur im Immobiliensektor seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Dazu zählen Eigentümer, Mieter, Pächter, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Diese Gruppen sind zudem für verschiedene Förderprogramme antragsberechtigt. Die energetische Sanierung stellt laut Klimaschutzgesetz einen zentralen Baustein für den Klimaschutz dar. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Maßnahmen das Gesetz vorsieht.

Lesedauer 2 Minuten

Ziele des Klimaschutzgesetzes

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Ein zentrales Ziel ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um 75 % bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990. Dazu werden finanzielle Anreize durch Fördermaßnahmen und CO2-Bepreisung gesetzt, um Sanierungen voranzutreiben.

Besonders die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden ist essenziell, um die Emissionsziele zu erreichen. Hierfür stellt das Klimaschutzgesetz über Programme wie das Sofortprogramm 2022 zusätzliche Mittel bereit. Neben direkten Zuschüssen sind auch Kredite von bis zu 120.000 EUR vorgesehen. Zudem existieren spezielle Förderangebote für Neubauten.

Maßnahmen zur Emissionsreduktion

1990 beliefen sich die Emissionen im Gebäudesektor auf rund 210 Millionen Tonnen CO2. Durch gezielte Effizienzsteigerungen sank dieser Wert bis 2020 auf 120 Millionen Tonnen. Bis 2030 soll er auf 67 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden.

Der Gebäudesektor spielt hierbei eine Schlüsselrolle, da er derzeit noch für etwa 16 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Ein Großteil der Energie (60 %) wird für Heizzwecke benötigt, während 12 % für Warmwasserverbrauch anfallen. Der Einsatz fossiler Brennstoffe bleibt weiterhin hoch: 55 % der verbrauchten Energie stammen aus Heizöl und Erdgas. Daher soll die energetische Sanierung nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor erhöhen.

Das Klimaschutzgesetz wurde zuletzt am 31. August 2021 novelliert und schreibt als übergeordnetes Ziel die Klimaneutralität bis 2045 fest. In den kommenden Jahren sind weitere Anpassungen zu erwarten.

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Verpflichtende Vorgaben und Fördermöglichkeiten

Das Klimaschutzgesetz gibt keine bloßen Empfehlungen, sondern enthält verbindliche Vorgaben für die Reduktion von Treibhausgasen in verschiedenen Sektoren:

  • Energiewirtschaft

  • Gebäude

  • Verkehr

  • Industrie

  • Landwirtschaft

  • Abfallwirtschaft und andere

Für den Gebäudebereich gibt das Klimaschutzgesetz jedoch keine konkreten Bauvorschriften vor. Vielmehr sind die Bundesländer für die Umsetzung spezifischer Regelungen verantwortlich. In diesem Zusammenhang wird die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten diskutiert. Während diese Pflicht in Nordrhein-Westfalen bislang nur für öffentliche Gebäude gilt, ist sie in Baden-Württemberg für Neubauten seit Mai 2022 verpflichtend. Ab 2023 wird sie dort auch für umfangreiche Sanierungen gelten.

Unabhängig vom Bundesland ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) maßgeblich. Es schreibt vor, dass bei Neubauten und Sanierungen erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Experten gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren weitere gesetzliche Verpflichtungen für Eigentümer und Investoren hinzukommen.

Fördermöglichkeiten für Immobilienbesitzer

Zur Erreichung der Klimaziele stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet die Basis für Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Die KfW und das BAFA sind die zentralen Anlaufstellen für Förderanträge, während einzelne Bundesländer zusätzliche Programme auflegen.

Ein wichtiger Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Anfang des Jahres kam es beispielsweise zu einem kurzfristigen Förderstopp, bevor im Februar neue Mittel bereitgestellt wurden.

Für die meisten Förderanträge ist die Begleitung durch einen zertifizierten Energieberater erforderlich. Die Förderung muss zudem vor Vertragsabschluss und Baubeginn beantragt werden. Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen stellt das BAFA bereit.

Als zertifizierte Energieberater unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer energetischen Sanierung gemäß Klimaschutzgesetz. Unsere Beratungsleistungen werden zudem mit 50 % bezuschusst. Da sich Förderkonditionen regelmäßig ändern, empfiehlt sich eine frühzeitige Information, um die bestmöglichen finanziellen Vorteile zu nutzen.

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