Staatliche Förderung für Energieberatung von Gebäudeeigentümern
Wer eine professionelle Energieberatung für eine Immobilie benötigt – etwa zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans – kann von einer finanziellen Förderung durch das BAFA profitieren. Diese Bundesförderung dient nicht nur den Eigentümern selbst, sondern trägt auch zur schnelleren Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Ein zentrales Ziel ist es, bis 2050 sämtliche Gebäude klimaneutral zu machen. Je schneller energetische Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage eines Sanierungsfahrplans oder durch Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, desto besser. Daher gibt es finanzielle Unterstützung, sofern die entsprechenden Förderkriterien erfüllt werden.

Förderhöhe der BAFA-Unterstützung für Energieberatung
Nachdem klar ist, welche Maßnahmen gefördert werden und welche Immobilien förderfähig sind, stellt sich die Frage nach der Höhe der Zuschüsse. Laut den aktuellen Richtlinien von 2024 liegt die Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser bei 50 % der Beratungskosten, jedoch maximal bei 650 Euro. Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten kann der Zuschuss bis zu 850 Euro betragen. Sollte der erstellte Beratungsbericht bei einer Eigentümerversammlung oder vor dem Verwaltungsbeirat vorgestellt werden, kann auch hierfür ein Zuschuss von bis zu 250 Euro gewährt werden. Dies ist allerdings nur einmalig möglich, unabhängig davon, wie viele Beratungen zuvor durchgeführt wurden.
Qualifikationen der Energieberater
Damit eine Energieberatung förderfähig ist, muss sie von einer qualifizierten Person durchgeführt werden. Ein spezialisiertes Energieberatungsunternehmen – wie wir von Energy Building – stellt sicher, dass die Datenerfassung direkt bei Ihnen vor Ort erfolgt. In vielen Fällen kann dies auch von einer Assistenzkraft übernommen werden. Der eigentliche Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg wird dann von einem zertifizierten Energieberater bzw. einer zertifizierten Energieberaterin erstellt und mit Ihnen besprochen.
Wir bei Energy Building gehen noch einen Schritt weiter: Statt die Beratung erst im Nachhinein auszuarbeiten, legen wir großen Wert darauf, dass Sie bereits beim Vor-Ort-Termin eine fundierte und kompetente Einschätzung erhalten. Deshalb kommt unsere zertifizierte Energieberaterin persönlich zu Ihnen, erfasst alle relevanten Daten direkt und berät Sie individuell.
Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz, die auf einem fundierten Bauingenieurstudium, kontinuierlichen Weiterbildungen, langjähriger Erfahrung und einer offiziellen Zulassung zur Energieberatung basiert. Vertrauen Sie auf Energy Building als Ihren zuverlässigen Partner für eine umfassende und professionelle Energieberatung!
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Häufig gestellte Fragen
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Was versteht man unter dem Sanierungsfahrplan?
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Der Sanierungsfahrplan für Baden-Württemberg ist ein detaillierter Energieberatungsbericht, der verschiedene Möglichkeiten zur Gebäudesanierung aufzeigt – entweder in einzelnen Schritten oder als umfassende Komplettlösung. Diese strukturierte Übersicht bietet Eigentümern wertvolle Unterstützung bei der Modernisierung ihres Wohn- oder Nichtwohngebäudes, um langfristig Energie einzusparen.
Dank der klar gegliederten Darstellung aller erforderlichen Maßnahmen erleichtert der Sanierungsfahrplan die Planung in Bezug auf Zeit, Kosten und Aufwand erheblich. -
Wann muss der Nachweis für das EWärmeG erbracht werden?
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Die Pflicht zur Nachweisführung gemäß dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) tritt in Kraft, sobald eine neue Heizungsanlage installiert wird. Nach der Modernisierung der Heizung ist der Nachweis zu erbringen, dass mindestens 15 % der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um diese Anforderung zu erfüllen.
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Welche Optionen gibt es, um die Nachweispflicht des EWärmeG zu erfüllen?
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Um die 15 %-Vorgabe einzuhalten, stehen verschiedene Erfüllungsoptionen mit unterschiedlichen Anrechnungsgraden zur Verfügung:
- Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung (z. B. Biogas, Bioöl, Holzpellets, Wärmepumpe, Solarthermie)
- Verbesserung der Gebäudedämmung (z. B. Außenwanddämmung, Dämmung der Kellerdecke oder des Dachs)
- Erstellung eines Sanierungsfahrplans, um energetische Maßnahmen strategisch zu planen
- Alternative Maßnahmen wie der Einsatz eines Blockheizkraftwerks, der Anschluss an ein Wärmenetz oder die Nutzung einer Photovoltaikanlage
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Auf welche Gebäude trifft das EWärmeG zu?
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Seit dem 1. Juli 2015 ist das EWärmeG für alle Wohn- und Nichtwohngebäude verbindlich, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und eine Wohnfläche von mehr als 50 Quadratmetern aufweisen.
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Wer ist zur Einhaltung des EWärmeG verpflichtet?
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Das Gesetz betrifft alle Eigentümer von Gebäuden, deren Heizung ab dem 1. Juli 2015 modernisiert wurde. Auch Vermieter müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Besonders wichtig: Beim Verkauf oder Erwerb eines bestehenden Gebäudes mit bereits durchgeführter Heizungssanierung ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Bestimmungen des EWärmeG einzuhalten.
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Goldbeck & Giesing GmbH
Virchowstr. 20
22767 Hamburg