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Energieberatung gemäß BAFA-Richtlinien mit individuellem Vor-Ort-Termin

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt unter anderem die Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude finanziell. Falls Sie Interesse an einer förderfähigen Vor-Ort-Beratung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Staatliche Förderung für Energieberatung von Gebäudeeigentümern

Wer eine professionelle Energieberatung für eine Immobilie benötigt – etwa zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans – kann von einer finanziellen Förderung durch das BAFA profitieren. Diese Bundesförderung dient nicht nur den Eigentümern selbst, sondern trägt auch zur schnelleren Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Ein zentrales Ziel ist es, bis 2050 sämtliche Gebäude klimaneutral zu machen. Je schneller energetische Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage eines Sanierungsfahrplans oder durch Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, desto besser. Daher gibt es finanzielle Unterstützung, sofern die entsprechenden Förderkriterien erfüllt werden.

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Förderhöhe der BAFA-Unterstützung für Energieberatung

Nachdem klar ist, welche Maßnahmen gefördert werden und welche Immobilien förderfähig sind, stellt sich die Frage nach der Höhe der Zuschüsse. Laut den aktuellen Richtlinien von 2024 liegt die Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser bei 50 % der Beratungskosten, jedoch maximal bei 650 Euro. Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten kann der Zuschuss bis zu 850 Euro betragen. Sollte der erstellte Beratungsbericht bei einer Eigentümerversammlung oder vor dem Verwaltungsbeirat vorgestellt werden, kann auch hierfür ein Zuschuss von bis zu 250 Euro gewährt werden. Dies ist allerdings nur einmalig möglich, unabhängig davon, wie viele Beratungen zuvor durchgeführt wurden.

Qualifikationen der Energieberater

Damit eine Energieberatung förderfähig ist, muss sie von einer qualifizierten Person durchgeführt werden. Ein spezialisiertes Energieberatungsunternehmen – wie wir von Energy Building – stellt sicher, dass die Datenerfassung direkt bei Ihnen vor Ort erfolgt. In vielen Fällen kann dies auch von einer Assistenzkraft übernommen werden. Der eigentliche Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg wird dann von einem zertifizierten Energieberater bzw. einer zertifizierten Energieberaterin erstellt und mit Ihnen besprochen.

Wir bei Energy Building gehen noch einen Schritt weiter: Statt die Beratung erst im Nachhinein auszuarbeiten, legen wir großen Wert darauf, dass Sie bereits beim Vor-Ort-Termin eine fundierte und kompetente Einschätzung erhalten. Deshalb kommt unsere zertifizierte Energieberaterin persönlich zu Ihnen, erfasst alle relevanten Daten direkt und berät Sie individuell.

Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz, die auf einem fundierten Bauingenieurstudium, kontinuierlichen Weiterbildungen, langjähriger Erfahrung und einer offiziellen Zulassung zur Energieberatung basiert. Vertrauen Sie auf Energy Building als Ihren zuverlässigen Partner für eine umfassende und professionelle Energieberatung!

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Häufig gestellte Fragen

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Wann muss der Nachweis für das EWärmeG erbracht werden?

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