Jetzt anfragen

Energieberatung: Vor-Ort-Termin nach BAFA-Richtlinien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert unter anderem die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Wenn Sie einen förderbaren Vor-Ort-Termin zur Energieberatung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Bundesförderung für die Energieberatung von Gebäudeeigentümer/innen

Benötigen Sie für eine Immobilie eine Energieberatung, zum Beispiel für die professionelle Erstellung eines Sanierungsfahrplans, dann können Sie dafür eine BAFA-Förderung in Anspruch nehmen. Diese Bundesförderung für die Energieberatung nützt dabei nicht nur Ihnen, sondern beschleunigt auch die Umsetzung von klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. Eines dieser Ziele ist, dass 2050 so gut wie alle Gebäude klimaneutral betrieben bzw. bewohnt werden können. Je schneller dies durch eine energetische Sanierung nach entsprechendem Fahrplan oder durch Einzelmaßnahmen erreicht wird, desto besser. Deshalb wird bei Einhaltung bestimmter Richtlinien gefördert.

foerderung-haus

Gegenüberstellung: Richtlinie 2017 und Richtlinie 2020 für Wohngebäude

Im Folgenden haben wir Ihnen die Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinien für die Energieberatung bei Wohngebäuden zusammengefasst. Hier sehen Sie auf einen Blick, was und in welchem Rahmen gefördert wird.

Energieberatung BAFA-Richtlinie 2017
Gefördert wird…

Energieberatung mit Aufzeigen von Maßnahmen für die energetische Grundsanierung.

Erstellt werden soll…

Energieberatungsbericht mit Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Schritt-für-Schritt-Plan in Form von Einzelmaßnahmen.

Für diese Gebäude…

Häuser im Bundesgebiet, deren Bauantrag / Bauanzeige vor dem 31. Januar 2002 lag und die seither räumlich nicht mehr als 50 % verändert wurden.

Energieberatung BAFA-Richtlinie 2020
Gefördert wird…

Umfassende Energieberatung für Wohngebäude.

Erstellt werden soll…

Energetisches Sanierungskonzept mit Schritt-für-Schritt-Plan als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder umfassender Sanierung für bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus.

Für diese Gebäude…

Wohngebäude, deren Bauantrag / Bauanzeige mindestens 10 Jahre zurückliegt.

Sie sehen, dass mit der neuen Regelung nicht nur einige Sachen vereinfacht wurden, sondern dass auch der Kreis der Objekte, für die eine geförderte Energieberatung möglich ist, erweitert wurde. Inhaltliche Anforderungen an Energieberater/innen bei einem Vor-Ort-Termin sind übrigens in einem mit dem BAFA abgestimmten Merkblatt der Bewilligungsbehörde zusammengefasst worden. Darin wird bspw. der Mindestinhalt des Beratungsberichts beschrieben.

Höhe der BAFA-Förderung für die Energieberatung

Nun wissen Sie schon, was gefördert wird und welche Immobilien dafür in Frage kommen. Jedoch stellt sich noch die Frage, wie hoch die Förderung eigentlich ausfällt. Nach der neuen Richtlinie gilt ab 2020 für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser eine Förderhöhe von 80 % des Beratungshonorars; maximal aber 1.300 Euro. Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten wird das Maximum auf 1.700 Euro angehoben. Soll der vom Energieberater / von der Energieberaterin erstellte Bericht zudem bei einer Eigentümerversammlung oder vor dem Beirat vorgestellt und erläutert werden, kann das anfallende Honorar ebenfalls gefördert werden – ein Zuschuss von maximal 500 Euro wird gewährt. Dies ist jedoch (unabhängig von der Anzahl der zuvor stattgefundenen Energieberatungen) nur einmalig möglich.

Anforderungen an Energieberater/innen

Das Energieberatungsunternehmen (zum Beispiel wir als Energy Building) hat für die förderbare Energieberatung eine natürliche Person zum Vor-Ort-Termin zu schicken. Diese Person muss von der Bewilligungsbehörde als Energieberater/in für das Förderprogramm zugelassen worden sein. Es werden seit 2020 auch jene Personen zu dieser Gruppe gezählt, die erfolgreich am Pilotprojekt „Energieberaterprüfung“ teilgenommen haben. Die Hauptvoraussetzung ist also, dass sich die beratende Person bereits als fähig bewiesen hat. Mit uns sichern Sie sich eine solche Kompetenz, denn unsere Energieberatung wird durch ein Studium im Bauingenieurswesen, durch Schulungen und Kurse, durch zahlreiche Referenzen sowie natürlich eine offizielle Zulassung zur Energieberatung gestützt. Engagieren Sie Energy Building als Ihren neuen, zuverlässigen Energieberater.

Weitere Quelle für Sie: BAFA-Webseite zum Thema

Kostenlos & Unverbindlich

Sanierungsfahrplan jetzt anfordern

Hier können Sie sich in 1 Minute kostenlos ein unverbindliches Angebot einholen.

Um was für eine Art von Gebäude handelt es sich?
Vielen Dank für Ihre Eingabe
Sie können sich das Angebot jetzt kostenlos und unverbindlich schriftlich sichern.

Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Sanierungsfahrplan?
Wann ist die Nachweispflicht zum EWärmeG zu erbringen?
Welche Optionen gibt es zur Erfüllung der Nachweispflicht zum EWärmeG?
Für welche Gebäude gilt das EWärmeG?
Für wen gilt das EWärmeG?
Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Stuttgart

Energy Building
Goldbeck & Giesing GmbH
Friedrichstr. 15
70174 Stuttgart

Hamburg

Energy Building
Goldbeck & Giesing GmbH
Virchowstr. 20
22767 Hamburg