Wir sind gelernte Bauingenieure und zertifizierte Energieberater. Wir bleiben - auch in aktuellen Klimadiskussionen - stets auf dem neuesten Stand, um Sie kompetent betreuen zu können.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin und begutachten den Zustand Ihrer Immobilie. Wir bieten Ihnen eine individuelle und persönliche Beratung - im Ist-Zustand und während Ihres Bauvorhabens.
Wir prüfen jedes Projekt auf Förderfähigkeit direkt in der Angebotsphase. Wir übernehmen die Beantragung und kümmern uns um die Auszahlung. Im besten Fall benötigen wir von Ihnen lediglich eine Unterschrift.

Christin Goldbeck
Frau Goldbeck ist Gründerin und Geschäftsführerin von Energy Building. Als gelernte konstruktive Bauingenieurin und zertifizierte Energieberaterin bringt sie einen ganzheitlichen Blick auf alle Gewerke und fundiertes Urteilsvermögen mit zum Vor-Ort-Termin. Ihr tägliches Geschäft umfasst zudem die Beratung zu energetischen Sanierungen und Neubauplanungen sowie die Beratung zu Fördermitteln.

Carmen Giesing
Frau Giesing ist Geschäftsführerin von Energy Building. Als gelernte Projektmanagerin übernimmt sie die Planung, Kontrolle und Steuerung von diversen Projekten. Sie behält die Übersicht über alle Gewerke und macht Ihr Bauvorhaben zu einer runden Sache. Darüber hinaus ist sie Ihre Ansprechpartnerin für alle administrativen Belange, Kooperation, Marketing und Vertrieb.
Referenzen
Auswahl durchgeführter Sanierungspläne 2019

Sanierungsfahrplan Mehrfamilienhaus Raum Stutensee
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Mehrfamilienhaus im Raum Stutensee

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Stuttgart
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Stuttgart

Sanierungsfahrplan Mehrfamilienhaus Raum Heilbronn
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Heilbronn

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Freiburg
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Freiburg

Sanierungsfahrplan Mehrfamilienhaus Raum Stuttgart
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Mehrfamilienhaus im Raum Stuttgart

Sanierungsfahrplan Nichtwohngebäude Raum Schwäbisch Hall
Durchführung Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Nichtwohngebäude im Raum Schwäbisch Hall

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Pforzheim
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Pforzheim

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Ludwigsburg
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Ludwigsburg

Sanierungsfahrplan Mehrfamilienhaus Raum Überlingen
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Mehrfamilienhaus im Raum Überlingen

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Esslingen
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Esslingen

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Konstanz
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Konstanz

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Freiburg
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Freiburg
Sanierungsfahrplan jetzt anfordern
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Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Sanierungsfahrplan?
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Der Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg ist ein Energieberatungsbericht, der mögliche Sanierungsmaßnahmen Schritt-für-Schritt oder als Komplettsanierung darstellt. Es ist eine umfangreiche und übersichtliche Hilfe für Hauseigentümer, die ihr Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude modernisieren und in Folge Energie sparen wollen.
Durch die strukturierte Aufführung der notwendigen Maßnahmen wird Ihre Planung im Hinblick auf Zeit, Aufwand und Finanzen erleichtert.
- Wann ist die Nachweispflicht zum EWärmeG zu erbringen?
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Die gesetzliche Nachweispflicht zum EWärmeG erfolgt mit dem Einbau einer neuen Heizung. Nach Heizungssanierung muss die Nutzung von 15% erneuerbaren Energien nachgewiesen werden. Die 15% können durch verschiedene Optionen erfüllt werden.
- Welche Optionen gibt es zur Erfüllung der Nachweispflicht zum EWärmeG?
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Zu Erreichung der 15% gibt es folgende Erfüllungsoptionen mit unterschiedlichen Erfüllungsgraden:
- Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmeerzeuger (Biosgas, Bioöl, Pellets, Wärmepumpe, Solarthermie)
- Baulicher Wärmeschutz (Dämmung der Außenwände, Kellerdeckendämmung, Dachdämmung)
- Erstellung eines Sanierungsfahrplans
- Sonstige Ersatzmaßnahmen: Blockheizkraftwerk, Anschluss ans Wärmenetz, Photovoltaikanlage
- Für welche Gebäude gilt das EWärmeG?
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Das Gesetz gilt seit dem 01.07.2015 für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach dem 01.01.2009 gebaut wurden und eine Wohnfläche von über 50qm vorweisen.
- Für wen gilt das EWärmeG?
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Das EWärmeG gilt für alle Gebäudeeigentümer, die ihre Heizung nach dem 01.07.2015 saniert haben. Auch für vermietete Objekte ist der Eigentümer nachweispflichtig.
Wichtig: auch bei Verkauf von Gebäuden, bzw. Erwerb eines Bestandsgebäudes und erfolgter Heizungssanierung ist der neue Eigentümer verpflichtet das Gesetz zu erfüllen.
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Goldbeck & Giesing GmbH
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