Als ausgebildete Bauingenieurinnen und zertifizierte Energieberaterinnen verfügen wir über umfassendes Know-how. Wir verfolgen kontinuierlich aktuelle Entwicklungen in der Klimadebatte, um Ihnen stets fachkundige Beratung auf dem neuesten Stand zu bieten.
Wir kommen direkt zu Ihnen, um Ihre Immobilie persönlich zu begutachten. Dabei analysieren wir den Ist-Zustand und begleiten Sie auch während der Umsetzung Ihres Bauvorhabens mit maßgeschneiderter Beratung.
Bereits in der Angebotsphase prüfen wir Ihr Projekt auf mögliche Fördermöglichkeiten. Wir übernehmen die Antragstellung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung bis zur Auszahlung. In vielen Fällen genügt dafür Ihre Unterschrift.

Christin Goldbeck
Als Gründerin und Geschäftsführerin von Energy Building bringt Frau Goldbeck als konstruktive Bauingenieurin und zertifizierte Energieberaterin einen ganzheitlichen Blick auf sämtliche Gewerke mit. Vor Ort sorgt sie mit ihrer Fachkompetenz für eine fundierte Analyse und bietet umfassende Beratung zu energetischen Sanierungen, Neubauprojekten und Fördermitteln.

Carmen Giesing
Frau Giesing ist als Geschäftsführerin von Energy Building für die Planung, Steuerung und Überwachung zahlreicher Projekte verantwortlich. Ihre Stärke liegt in der Koordination der Gewerke, wodurch sie Ihr Bauvorhaben effizient organisiert. Zudem ist sie Ihre Ansprechpartnerin für administrative Aufgaben, Kooperationen, Marketing und Vertrieb.
Referenzen
Auswahl durchgeführter Sanierungspläne seit 2019

Sanierungsfahrplan Mehrfamilienhaus Raum Stutensee
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Mehrfamilienhaus im Raum Stutensee

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Stuttgart
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Stuttgart

Sanierungsfahrplan Mehrfamilienhaus Raum Heilbronn
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Heilbronn

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Freiburg
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Freiburg

Sanierungsfahrplan Mehrfamilienhaus Raum Stuttgart
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Mehrfamilienhaus im Raum Stuttgart

Sanierungsfahrplan Nichtwohngebäude Raum Schwäbisch Hall
Durchführung Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Nichtwohngebäude im Raum Schwäbisch Hall

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Pforzheim
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Pforzheim

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Ludwigsburg
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Ludwigsburg

Sanierungsfahrplan Mehrfamilienhaus Raum Überlingen
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Mehrfamilienhaus im Raum Überlingen

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Esslingen
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Esslingen

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Konstanz
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Konstanz

Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus Raum Freiburg
BAFA-Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu einem Einfamilienhaus im Raum Freiburg
Sanierungsfahrplan jetzt anfordern
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Häufig gestellte Fragen
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Was versteht man unter dem Sanierungsfahrplan?
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Der Sanierungsfahrplan für Baden-Württemberg ist ein detaillierter Energieberatungsbericht, der verschiedene Möglichkeiten zur Gebäudesanierung aufzeigt – entweder in einzelnen Schritten oder als umfassende Komplettlösung. Diese strukturierte Übersicht bietet Eigentümern wertvolle Unterstützung bei der Modernisierung ihres Wohn- oder Nichtwohngebäudes, um langfristig Energie einzusparen.
Dank der klar gegliederten Darstellung aller erforderlichen Maßnahmen erleichtert der Sanierungsfahrplan die Planung in Bezug auf Zeit, Kosten und Aufwand erheblich. -
Wann muss der Nachweis für das EWärmeG erbracht werden?
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Die Pflicht zur Nachweisführung gemäß dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) tritt in Kraft, sobald eine neue Heizungsanlage installiert wird. Nach der Modernisierung der Heizung ist der Nachweis zu erbringen, dass mindestens 15 % der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um diese Anforderung zu erfüllen.
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Welche Optionen gibt es, um die Nachweispflicht des EWärmeG zu erfüllen?
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Um die 15 %-Vorgabe einzuhalten, stehen verschiedene Erfüllungsoptionen mit unterschiedlichen Anrechnungsgraden zur Verfügung:
- Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung (z. B. Biogas, Bioöl, Holzpellets, Wärmepumpe, Solarthermie)
- Verbesserung der Gebäudedämmung (z. B. Außenwanddämmung, Dämmung der Kellerdecke oder des Dachs)
- Erstellung eines Sanierungsfahrplans, um energetische Maßnahmen strategisch zu planen
- Alternative Maßnahmen wie der Einsatz eines Blockheizkraftwerks, der Anschluss an ein Wärmenetz oder die Nutzung einer Photovoltaikanlage
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Auf welche Gebäude trifft das EWärmeG zu?
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Seit dem 1. Juli 2015 ist das EWärmeG für alle Wohn- und Nichtwohngebäude verbindlich, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und eine Wohnfläche von mehr als 50 Quadratmetern aufweisen.
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Wer ist zur Einhaltung des EWärmeG verpflichtet?
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Das Gesetz betrifft alle Eigentümer von Gebäuden, deren Heizung ab dem 1. Juli 2015 modernisiert wurde. Auch Vermieter müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Besonders wichtig: Beim Verkauf oder Erwerb eines bestehenden Gebäudes mit bereits durchgeführter Heizungssanierung ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Bestimmungen des EWärmeG einzuhalten.
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Goldbeck & Giesing GmbH
Virchowstr. 20
22767 Hamburg