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Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg zur Erfüllung des EWärmeG

Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg und ermöglichen 5% zum EWärmeG bereits ab 650 Euro für Wohngebäude!

Sanierungsfahrplan für Wohngebäude

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 richtet sich unter anderem an Wohnimmobilien wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Bereits seit 2010 besteht für Eigentümer bestehender Gebäude die Verpflichtung, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wer also eine neue Heizungsanlage in einem Altbau oder Bestandsgebäude installieren möchte, muss die Anforderungen des EWärmeG berücksichtigen. Dabei kann der Sanierungsfahrplan einen Anteil von 5 % zur Erfüllung des Gesetzes beitragen.

Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude

Neben Wohnimmobilien fallen auch Nichtwohngebäude unter die Bestimmungen des EWärmeG in Baden-Württemberg. Dazu gehören beispielsweise Bürogebäude, Hotels, Schulen, Restaurants und weitere gewerblich genutzte Objekte. Diese Regelung betrifft Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und lässt dabei verschiedene technologische Lösungen offen. Seit dem 1. Juli 2015 gelten für den Austausch von Heizsystemen in Nichtwohngebäuden dieselben Vorgaben wie für Wohnhäuser. Durch die Nutzung eines Sanierungsfahrplans können hier bis zu 15 % der gesetzlichen Anforderungen abgedeckt werden.

Ich habe über Energy Building meinen Sanierungsfahrplan für eine Immobilie erstellen lassen und bin rundum zufrieden! Von der Anfrage über die Auftragserteilung bis hin zum Vor-Ort-Termin und der Zusendung der Dokumente hat alles absolut reibungslos funktioniert.

Marc Jagersberger

...Das darauf folgende Beratungsgespräch war sehr angenehm und wurde mit großem Sachverstand geführt. Immer wieder gern und bei Energy Building ist der professionelle Internetauftritt Programm und hält, was er verspricht. Volle Punktzahl und vielen Dank nochmal.

Joerg1967

Sehr Kompetent , zuverlässig ,schnelle fachgerechte Beratung vor Ort , Top Preis-leistungsverhältnis , Rundum Sorglospaket , sehr Empfehlenswert . Unsere Zusammenarbeit verlief immer perfekt.

Christian Walter

Mein Fazit lautet: Kompetent, zuverlässig/verbindlich und vor allem auch sehr schnell in der Bearbeitung sowie bei Fragen. Zudem: Hier wird die Digitalisierung ernst genommen; das macht einiges leichter. Ich würde Energy Building Energieberatung daher immer weiterempfehlen...

Jan A.
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Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und den CO₂-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. Seit dem 1. Juli 2015 ist das Gesetz verbindlich. Welche Möglichkeiten zur Erfüllung bestehen und für wen es gilt, erklärt die Landesregierung in einem informativen Video.

Energieeffizienz als Ziel für Gebäude in Baden-Württemberg

Mit der Einführung der Sanierungsfahrplan-Verordnung (SFP-VO) am 1. Juli 2015 wurden die Paragraphen §9 Abs. 4 und §16 Abs. 3 des EWärmeG ergänzt. Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg dient als Beratungsinstrument für Immobilieneigentümer, die ihre Gebäude energetisch optimieren und langfristig erhalten möchten. Neben den allgemeinen Elementen des Sanierungsfahrplans werden spezifische Maßnahmen individuell auf das jeweilige Gebäude zugeschnitten. Die Entwicklung und Umsetzung einer nachhaltigen Sanierungsstrategie hilft nicht nur Eigentümern dabei, Heiz- und Stromkosten zu senken, sondern trägt auch zur Erreichung energiepolitischer Ziele bei. Bis 2050 soll Deutschland laut Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren.

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Nachweis der EWärmeG-Erfüllung für Eigentümer in Baden-Württemberg

Jeder Immobilieneigentümer in Baden-Württemberg wird früher oder später mit dem EWärmeG konfrontiert. Wer seine Heizung erneuert, ist verpflichtet, das Gesetz zu erfüllen – unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Es gibt unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen. Ein Sanierungsfahrplan nach dem Heizungstausch bietet eine detaillierte Übersicht über geeignete Maßnahmen. Zudem stellen wir alle notwendigen Nachweise und Bestätigungen durch einen zertifizierten Sachverständigen für das Landratsamt bereit. Als anerkannte Energie-Effizienz-Experten (EEE) sind wir qualifiziert, diese Leistungen fachgerecht zu erbringen.

Der richtige Zeitpunkt, einen Energieberater hinzuzuziehen, ist bereits zu Beginn der Sanierungsplanung. So lassen sich auch Fördermöglichkeiten für die Heizungsmodernisierung frühzeitig identifizieren. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir beraten Sie gerne.

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Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter dem Sanierungsfahrplan?

Wann muss der Nachweis für das EWärmeG erbracht werden?

Welche Optionen gibt es, um die Nachweispflicht des EWärmeG zu erfüllen?

Auf welche Gebäude trifft das EWärmeG zu?

Wer ist zur Einhaltung des EWärmeG verpflichtet?

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