
Biogas als Erfüllungsoption im EWärmeG
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg bietet verschiedene Optionen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an energieeffiziente Gebäude. Eine zentrale Gasheizung kann die Vorschrift bereits zu 10 % erfüllen, sofern Biogas verwendet wird.
Biogas als Möglichkeit zur Erfüllung des EWärmeG in Baden-Württemberg
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg bietet verschiedene Optionen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an energieeffiziente Gebäude. Eine zentrale Gasheizung kann die Vorschrift bereits zu 10 % erfüllen, sofern Biogas verwendet wird. Dies reduziert die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Erdgas, Kohle oder Heizöl und leistet einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Wichtig zu beachten: Die thermische Leistung der Heizungsanlage darf maximal 50 kW betragen.
Anbieterwechsel: Biogas ohne technische Umstellung nutzen
Ein großer Vorteil von Biogas ist, dass es ohne technische Anpassungen in bestehende Heizsysteme integriert werden kann. Wer von einem konventionellen Gasanbieter zu einem Versorger mit Biogas-Tarif wechselt, kann die 10-%-Erfüllungsoption für das EWärmeG in Baden-Württemberg geltend machen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, beim aktuellen Anbieter auf einen Biogas-Tarif umzusteigen. In vielen Fällen wird das Biogas nicht direkt in das lokale Netz eingespeist, sondern an anderer Stelle im Ausbau eines Biogas-Netzes genutzt. Die klimafreundliche Wirkung ergibt sich hier durch eine Umverteilung der Nutzungsanteile durch den Energieversorger.
Biogas als Erfüllungsoption: Maximal 10 % Anrechnung im EWärmeG
Obwohl einige Tarife bis zu 15 % Biogas enthalten, wird die Nutzung dieses Brennstoffs im Rahmen des EWärmeG nur mit 10 % angerechnet. Weitere energetische Maßnahmen können zusätzlich angerechnet werden, um die Anforderungen vollständig zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:
- Dämmung von Außenwänden, Dach oder Keller,
- Installation einer Photovoltaik-Anlage,
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch einen Energieberater.
Der iSFP wird mit 5 % angerechnet und kann je nach Einzelfall mit bis zu 80 % gefördert werden. Bereits vor einer geplanten Sanierung oder Modernisierung kann dieser Plan erstellt werden und stellt eine sinnvolle Grundlage für energetische Maßnahmen dar. Lassen Sie sich jetzt von unseren Fachleuten beraten!
Möglichkeiten zur Erfüllung des EWärmeG BaWü im Überblick
Zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben können verschiedene Maßnahmen kombiniert werden. Ziel ist es, durch energetische Sanierung nicht nur die Umwelt zu entlasten, sondern auch Heizkosten langfristig zu senken. Die folgenden Optionen werden mit 5 % bis 15 % angerechnet:
- Sanierungsfahrplan: Offizielles Dokument eines Energieberaters (5 % Anrechnung)
- Heizungs- & Warmwassertechnik: Biogas-Tarif, Bioöl-Heizung, Holzheizung, Einzelofen, Solarthermie, Wärmepumpe
- Dämmmaßnahmen: Fassade, Dach, Keller oder vollständige Gebäudehülle
- Weitere Erneuerbare-Energien-Lösungen: Fernwärmeanschluss, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Photovoltaikanlage
Bestimmte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden durch staatliche Förderprogramme wie die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) unterstützt. Dazu zählen auch dreifach verglaste Fenster, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern.
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