
Gebäudeenergiegesetz
Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland in Kraft. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die hohen Emissionen aus dem Gebäudebereich, die etwa 35 % des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland ausmachen und jährlich über 120 Millionen Tonnen CO2 freisetzen. Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, ist eine Reduktion dieser Emissionen um 40 % erforderlich.
Sanierungsratgeber entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes
Bereits seit Jahrzehnten ist sich der Großteil der Klimaforscher und Wissenschaftler darüber einig, dass es eine Klimaveränderung durch menschliche Handlungen auf dem Planeten Erde gibt. Diese Entwicklung wird zudem von einem Großteil dieser Experten mit vielen negativen Auswirkungen und Folgen für das Leben auf der Erde für Mensch und Tier in Verbindung gebracht. Die Menschheit befindet sich aufgrund dieser eindeutigen Hinweise seit Jahren auf dem Kurs, umweltfreundlicher und klimaschonender zu agieren. Dies bringt nicht nur ein höheres Verständnis der allgemeinen Bevölkerung mit sich, sondern auch Maßnahmen durch gewählte Volksvertreter in Form von Gesetzen. Auch wenn die Klimakrise nur in internationaler Kooperation gemeistert werden kann, gibt es einige Staaten, die bereits richtungsweisende Schritte gegangen sind. Dazu zählt auch die deutsche Bundesregierung. Da der Betrieb von Gebäuden in Deutschland einen großen Anteil an der klimaschädlichen Entwicklung hat, wurde am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz, auch GEG genannt, vom Bundestag verabschiedet. Am 01. November 2020 trat es in Kraft.
Hintergrund und Notwendigkeit des GEG
Klimaforscher sind sich weitgehend einig: Der Mensch trägt zur globalen Erwärmung bei, was erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Daher setzen Staaten verstärkt auf klimaschonende Maßnahmen. Auch Deutschland hat mit dem GEG einen entscheidenden Schritt unternommen, um energieeffizientes Bauen und Sanieren voranzutreiben. Das GEG fasst vorherige Gesetze wie EnEG, EnEV und EWärmeG zusammen und sorgt für eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern.
Die Struktur des Gebäudeenergiegesetzes
Das GEG besteht aus neun Teilen und regelt die energetischen Anforderungen an neue und bestehende Gebäude. Es umfasst unter anderem:
- Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude
- Vorgaben zu Heizung, Kühlung und Warmwasserversorgung
- Regelungen zum Energieausweis
- Förderung erneuerbarer Energien
- Bußgeldvorschriften und Vollzugsmaßna
Regelungen für Neubauten
Besonders für Neubauten legt das GEG strenge Richtlinien fest, um den Primärenergiebedarf und die Treibhausgasemissionen zu minimieren. Ein Referenzgebäude dient als Maßstab für Mindestanforderungen an Beheizung, Lüftung und Wärmedämmung. Wer sich bereits beim Bau für eine über die gesetzlichen Standards hinausgehende Energieeffizienz entscheidet, kann langfristig Kosten sparen.
Vorgaben für Bestandsgebäude
Bestandsgebäude spielen eine zentrale Rolle im Klimaschutz. Daher sieht das GEG zahlreiche Nachrüstpflichten vor. Dazu gehören:
- Der Austausch alter Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Betriebszeit (Ausnahme: Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel)
- Dämmung von Warmwasser- und Heizungsrohren in unbeheizten Räumen
- Mindestwärmeschutz für oberste Geschossdecken
Für Eigentümer, die ihre Immobilie bereits seit Februar 2002 selbst bewohnen, gelten einige Ausnahmen. Wer jedoch eine Bestandsimmobilie neu erwirbt, muss die vorgeschriebenen Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg
Einige Bundesländer setzen auf zusätzliche Maßnahmen. In Baden-Württemberg gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), das seit 2010 die Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden fördert. Seit 2015 umfasst es auch Nichtwohngebäude und verlangt einen höheren Anteil erneuerbarer Energien.
Unterstützung durch professionelle Energieberatung
Um den Überblick über gesetzliche Anforderungen, Fördermöglichkeiten und technische Standards zu behalten, bietet Energy Building eine umfassende Energieberatung an. Experten analysieren den Zustand Ihrer Immobilie, identifizieren Schwachstellen und erstellen maßgeschneiderte Sanierungskonzepte.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimafreundliches Bauen und Wohnen. Obwohl einige Experten weitere Verschärfungen fordern, bietet es bereits jetzt eine solide Grundlage für nachhaltige Immobilien. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Anforderungen effizient umsetzen, sodass Eigentümer langfristig profitieren – sowohl finanziell als auch ökologisch.