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Energieberatung für Nichtwohngebäude

Wir bieten Ihnen eine zertifizierte Energieberatung für Nichtwohngebäude an, die verschiedenen Zwecken dienlich ist sowie mithilfe einer KfW- und BAFA-Förderung finanziert werden kann. Weitere Informationen und Daten finden Sie im Folgenden.

Christin Goldbeck

Christin Goldbeck

Lesedauer 1 Minuten

Energieberatung Gewerbe

Wir bieten Ihnen eine zertifizierte Energieberatung für Nichtwohngebäude an, die verschiedenen Zwecken dienlich ist sowie mithilfe einer KfW- und BAFA-Förderung finanziert werden kann. Benötigen Sie einen Energieausweis für das Nichtwohngebäude, eine Beratung für das energieeffiziente Bauen oder die energetische Sanierung bzw. einen entsprechenden Sanierungsfahrplan? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie! Der Sanierungsfahrplan für bestehende Immobilien ist übrigens eine Erfüllungsoption für das EWärmeG im Land Baden-Württemberg. Deshalb können Sie sich die Energieberatung, das Dokument und dessen Erläuterung vor Ort ebenfalls per Förderung finanzieren lassen. Weitere Informationen und Daten finden Sie im Folgenden.

Energieberatung für Nichtwohngebäude mit Vor-Ort-Termin

Vereinbaren Sie mit dem Energieberater einen Vor-Ort-Termin, kann dieser bereits vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Bei der Energieberatung an und in der Immobilie schauen wir uns den energetischen Zustand an und weisen auf Energieeinsparpotentiale hin. Zudem teilen wir Ihnen Sanierungsmöglichkeiten und weitere Empfehlungen für die energetische Aufwertung der Immobilie mit. Das passiert natürlich nicht nur verbal, sondern im Anschluss auch in Form eines Dokuments – das ist der Sanierungsfahrplan (SFP). Dieser gilt als Erfüllungsoption für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, mit einer Anrechnung von mindestens 5%. In Baden-Württemberg sichern Sie sich durch unsere Energieberatung an und in Nichtwohngebäuden 15% Erfüllung des EWärmeG.

Übersicht der Erfüllungsoptionen des EWärmeG 2015 (Nichtwohngebäude)

Erfüllungsoptionen EWärmeG  bei Nichtwohngebäuden
Übersicht der Erfüllungsoptionen des EWärmeG 2015 (Nichtwohngebäude)
5%-Option
Sanierungsfahrplan

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Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Ab 5 kWhₑₗₚ

10%-Option
Sanierungsfahrplan

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Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Ab 5 kWhₑₗₚ

15%-Option
Sanierungsfahrplan

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Ab 5 kWhelp

Gern beantworten wir offene Fragen zum Thema der Energieberatung, dem Sanierungsfahrplan und den Erfüllungsoptionen für Nichtwohngebäude. Sprechen Sie uns an!

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Sanierungsfahrplan?
Wann ist die Nachweispflicht zum EWärmeG zu erbringen?
Welche Optionen gibt es zur Erfüllung der Nachweispflicht zum EWärmeG?
Für welche Gebäude gilt das EWärmeG?
Für wen gilt das EWärmeG?
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