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Energieberatung für Nichtwohngebäude

Unsere zertifizierte Energieberatung für Nichtwohngebäude unterstützt Sie in verschiedenen Bereichen und kann durch das BAFA bezuschusst werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten.

Energieberatung für Gewerbeimmobilien

Sie benötigen eine fundierte Energieberatung für Ihr Nichtwohngebäude? Ob Energieausweis, Unterstützung bei energieeffizientem Bauen, Beratung zur Sanierung oder die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans – wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite! Besonders in Baden-Württemberg erfüllt ein Sanierungsfahrplan die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Deshalb lässt sich unsere Energieberatung einschließlich der Erstellung und Erklärung dieses Dokuments durch Fördermittel finanzieren. Alle weiteren relevanten Details finden Sie im folgenden Abschnitt.

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Energieberatung für Nichtwohngebäude mit Vor-Ort-Analyse

Ein Vor-Ort-Termin mit einem unserer Energieberater kann durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst werden. Während der Begehung analysieren wir den energetischen Zustand Ihrer Immobilie, zeigen Einsparpotenziale auf und erarbeiten konkrete Sanierungsmöglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Unsere Empfehlungen erhalten Sie nicht nur in einem persönlichen Gespräch, sondern auch in Form eines strukturierten Dokuments – dem Sanierungsfahrplan (SFP). Dieser wird als Nachweis für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz anerkannt und kann mindestens 5 % angerechnet werden. In Baden-Württemberg tragen unsere Energieberatungen dazu bei, 15 % der Anforderungen des EWärmeG für Nichtwohngebäude zu erfüllen.

Erfüllungsoptionen des EWärmeG 2015 für Nichtwohngebäude

Erfüllungsoptionen EWärmeG  bei Nichtwohngebäuden
Übersicht der Erfüllungsoptionen des EWärmeG 2015 (Nichtwohngebäude)
5%-Option
Sanierungsfahrplan

𐄂

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Ab 5 kWhₑₗₚ

10%-Option
Sanierungsfahrplan

𐄂

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Ab 5 kWhₑₗₚ

15%-Option
Sanierungsfahrplan

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Ab 5 kWhelp

Haben Sie Fragen zur Energieberatung, zum Sanierungsfahrplan oder zu den Erfüllungsoptionen für Nichtwohngebäude? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

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Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter dem Sanierungsfahrplan?

Wann muss der Nachweis für das EWärmeG erbracht werden?

Welche Optionen gibt es, um die Nachweispflicht des EWärmeG zu erfüllen?

Auf welche Gebäude trifft das EWärmeG zu?

Wer ist zur Einhaltung des EWärmeG verpflichtet?

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Hamburg

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Goldbeck & Giesing GmbH
Virchowstr. 20
22767 Hamburg